Gesetz gegen Kinderpornographie

fragwürdige Gesetzgebung, politische Fehltritte

Was hältst du von dieser Gesetzesänderung ? (Bitte zuvor alle Postings durchlesen!)

Umfrage endete am Fr 17. Jul 2009, 11:41

Das Gesetz soll genau in der Form, wie Frau von der Leyen es vorsieht, eingeführt werden.
0
Keine Stimmen
Das Gesetz soll etwas ausgebessert werden, aber grundsätzlich die Methode der Internetsperren beibehalten.
0
Keine Stimmen
Das Gesetz muss deutlich verändert werden, damit es den geforderten Ansprüchen der Demokratie und der technischen Wirksamkeit Rechnung trägt.
2
33%
Das Gesetz ist überflüssig, die bestehenden Gesetze reichen völlig aus, man muss sie nur anwenden.
4
67%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 6

thbrueck
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Nach meinen jüngsten Erfahrungen mit...

Beitrag von thbrueck »

...abgeordnetenwatch.de beschränke ich mich damit, die dortigen Politikerantworten, in ihrer bisweilen befremdenden Ahnungslosigkeit der technischen Sachverhalte, hier zu kommentieren.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle großen Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Aus präventiven Gründen wird den Nutzern, die eine gesperrte Seite aufrufen, über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot gesperrt wird. Entschließt sich der Nutzer dann, diese Sperre zu umgehen, weil er der Bilder unbedingt habhaft werden will, entwickelt er kriminelle Energie. Zudem kann er hinterher nicht behaupten, er hätte die Bilder nur zufällig, wenn nicht gar versehentlich angeklickt. Ich bin mir sicher, dass diese Wege im Netz nachvollziehbar sind.
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Nein Herr Ruprecht Polenz (CDU), damit liegen Sie gründlich falsch. Sie glauben ernsthaft, dass ein sog. Pädokrimineller zunächst bewußt eine Stopp- Schild Seite ansurft, selbst wenn er diese nicht bereits vorher als solche identifiziert hätte und dann sich eine Möglichkeit der Umgehung ausdenkt ? Der Stopp- Schild Server loggt jeden Zugriff und macht somit jeden zum potentiellen Päderasten. Nach Ihrer These wäre das die Bestätigung der Befürchtung der Petitionsunterzeichner, dass jedem geloggtem User eine Strafverfolgung droht. Denn nur dann kann anhand einer Beschlagnahmung der entsprechenden Hardware mit Abgleich der Logdatei festgestellt werden, ob der Verdächtige nun schuldig oder unschuldig ist. Die Strafverfolgung muss also eingeleitet worden sein und eine Beweisführung allein anhand der Logdatei ist nicht möglich. Wurde das Stopp- Schild im ungünstigsten Fall bereits umgangen, also der wirkliche Pädokriminelle hat von vorne herein einen wirkungsvollen Umgehungsmechanismus gewählt (was ja wohl nach der öffentlichen Diskussion zu erwarten ist) so sind für das BKA im Netz keine Wege nachvollziehbar. Einzig und allein die Auswertung der Hardware des Verdächtigen kann Aufschluss darüber geben, sofern man überhaupt davon ausgehen kann, die richtige Hardware zu bekommen.
Ihren Hinweis auf die alternativen DNS-Server sehe ich vor allem als Hinweis darauf, wie wichtig es ist, tatsächlich alle technischen Möglichkeiten und deren Anbieter einzubeziehen, wenn es um die Eindämmung der Verbreitung - und möglichst der Herstellung - von Kinderpornographie geht. Nach wie vor bin ich Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen sehr dankbar, dass sie dieses Thema jetzt so entschlossen angepackt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz
Lieber Herr Polenz, Sie sind Jurist und sollten es dabei belassen und nicht versuchen, Fragen mit technischem Hintergrund ausweichlich zu beantworten, wovon Sie offensichtlich nichts verstehen. Ihre Antwort zeigt dies überdeutlich und ist sicherlich stellvertretend für die gesamte Regierungskoalition zu betrachten.
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CrashExit
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von CrashExit »

Ich möchte mich mal und ich denke, es ist im Sinne aller, für thbrueck's Beiträge zum Thema Kinderpornographie und seine unendliche Geduld mit abgeordnetenwatch.de, bedanken.

Wäre das Thema nicht so traurig, so könnte man sich über die Inkompetenz mancher Politiker kaputt lachen.
Ich hätte aber auch nichts anderes erwartet, das kritische Fragen zum Thema, ausweichen, bzw. gar nicht beantwortet werden.
Ehrlich gesagt, macht mich das ganze wütend. Ich habe fast den Eindruck, das hier der Ottonormalbürger mit voller Absicht hinters Licht geführt wird, nur um bei diesem gut da zu stehen.

Hier und Da haben einige Abgeordnete verstanden, das diese "Stoppschild-Maßnahme" unsinnig ist und dadurch auch unbescholtene Bürger, oder Firmen, eventuell Strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Aber haben Sie das wirklich verstanden, oder wollten Sie nur bei den Kritikern gut da stehen?

(Dies ist meine persönliche Meinung.)


Gruß CrashExit
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thbrueck
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von thbrueck »

Danke CrashExit für den Zuspruch und jetzt kommt's ganz "dicke" :
Berlin, 4. Juni 2009. Mangelhafte Organisation und bürokratische Abläufe beim Bundeskriminalamt (BKA) behindern den Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Internet. Diesen Skandal hat jetzt eine Äußerung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, in einem Beitrag auf der Internet-Plattform abgeordnetenwatch.de zutage gefördert.

Bekannte Webseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch würden nicht kurzfristig gelöscht, weil Hinweise auf dem Dienstweg versanden, so die Berichterstatterin der CDU/CSU für den umstrittenen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Internet-Sperren in Deutschland. Sie bestätigt damit indirekt die Ergebnisse einer jüngst bekannt gewordenen Studie der Universität Cambridge, nach der kinderpornographische Webseiten wesentlich länger im Netz verbleiben als andere illegale Inhalte.

Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA "informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert." Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der "Achtung vor der Souveränität der Staaten".

Deutsche Provider zeigen sich auf Nachfrage verwundert über diese Aussagen. "Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen", erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher beim Webhoster 1&1. "Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornographie!"

Für den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sind die Aussagen der Unionspolitikerin unfassbar. "Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder", erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. "Löschen statt Sperren ist möglich, aber der 'Dienstweg' soll dem entgegen stehen?"

Die Äußerungen von Frau Krogmann erklären zugleich die Ergebnisse einer Studie der Universität Cambridge. Demnach sind Banken im Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz wesentlich effektiver. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen - so genannte "Phishing"-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Kinderpornographische Webseiten werden dagegen erst nach durchschnittlich 30 Tagen gelöscht, wie die Wissenschaftler Tyler Moore und Richard Clayton der Universität Cambridge in ihrer Studie festgestellt haben.

Dabei existieren schon heute Alternativen zu den ineffizienten Behörden-Dienstwegen. So kontaktiert etwa das von der EU initiierte internationale Netzwerk INHOPE direkt die Provider, damit kinderpornographische Inhalte an der Quelle gelöscht und Beweise zur Ergreifung der Täter gesichert werden. Auch der AK Zensur hat mit unbürokratischen Hinweisen erfolgreich zahlreiche kinderpornographische Webseiten abschalten lassen. Werden dagegen Internet-Sperren eingesetzt, versagen diese Mechanismen. Die illegalen Inhalte bleiben weiter im Netz, die Betreiber werden vorgewarnt und der Missbrauch unschuldiger Kinder fortgesetzt.

"Die Befürworter der Netzsperren stellen sich ein Armutszeugnis aus", zeigt sich die Initiatorin der Petition gegen Internetzensur, Franziska Heine, empört. "Frau von der Leyen bekämpft Probleme, die hinter ihrem Rücken das BKA selbst verursacht. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet sollte mit mehr Sachkenntnis, Ernsthaftigkeit und wahrem Engagement geführt werden - das sind wir den Missbrauchsopfern schuldig!"
Quelle: http://www.pressmap.de/cdu-kampf-gegen- ... tweg-37203
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thbrueck
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Erstaunlich...

Beitrag von thbrueck »

...dass Politiker so lernresistent sind, wenngleich ihnen die Fakten quasi um die Ohren geschlagen werden. Jetzt im (Fake) Interview Manfred Grund (CDU)

Fragender auf abgeordnetenwatch.de
Wie effektiv erscheinen Ihnen solche Internetsperren im Lichte ihrer leichten Umgehbarkeit? (Ich besitze keinerlei "kriminelle Energie" und es ist für mich trotzdem ein Kinderspiel sie zu umgehen.)
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Manfred Grund
Entgegen Ihrer Eingangsbemerkung kann ich zu den technischen Aufwendungen kaum Ausführungen machen. Dafür sind die Beamten und zusätzlich beauftragten Experten beim Bundeskriminalamt sowie die Beschäftigten der Telekommunikationsfirmen kompetent. Bei der Sperrliste werden IP-Adressen geblockt. Es kann nach meinem Verständnis damit keine andere Seite betroffen sein, weil jedes Angebot eben eineindeutig über die individuelle IP identifizierbar ist.
Security Forum

Lieber Herr Grund, als Diplom Elektroingenieur hätte ich da mehr von Ihnen erwartet. Bei der Sperrliste werden eben keine IP- Adressen geblockt. Das wäre auch fatal, da gerade bei privaten Homepages, die über Zugangsprovider gehostet werden, etliche Domains einer einzigen IP- Adresse zugeteilt sein können. Daher war nie die Rede von einer IP- Adress- Sperre, sondern eben von DNS Access Blocking. Sie sollten sich mal lieber besser in den eigenen Reihen informieren! Somit ist auch ihre weitere Schlußfolgerung falsch und fällt argumentativ ins virtuelle Güllefass...


Manfred Grund
Eine Zensur des Internets, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, liegt nicht vor und würde meine Zustimmung auch nicht finden. Läge die Sache so, würde ich die häufig zu hörenden Bedenken teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184 b Strafgesetzbuch.

Security Forum

Nun ja, wenn man z.B. die dänische Sperrliste zu Grunde legt, wird man feststellen, dass dort kaum Kinderpornographieseiten auftauchen. Wie will man denn in Deutschland sicher stellen, dass das BKA so viel besser arbeitet als es offensichtlich die skandinavischen Kollegen getan haben ? Natürlich geht es um die Verhinderung von Straftaten, jedoch nimmt man erhebliche Kollateralschäden wissentlich in Kauf. So liegt die Sache und nicht anders...


Manfred Grund
Die Zugriffssperren sollen ausschließlich für das Thema Kinderpornografie im Internet gelten. Kinderpornografie ist im Internet gut abgrenzbar. Das Bundeskriminalamt recherchiert die gefährlichen Seiten, stellt eine Liste zusammen und gibt diese verschlüsselt an die Provider. Das BKA trägt dafür auch die Verantwortung und Haftung.


Security Forum

Was die Zugriffssperren sollen, wissen wir durchaus, Herr Abgeorneter, was sie jedoch (nicht) können oder (nicht) dürfen, wird von der Regierung schlichtweg übergangen. Kinderpornographie ist im Internet gut abgrenzbar ? Wie können Sie, Herr Grund, dies denn beurteilen ? Was das BKA macht oder machen will, spielt doch gar keine Rolle, es ist verfassungswidrig. Die BKA- Leute sollten lieber bessere und schnellere Kontakte zu ausländischen Kollegen pflegen, dass die Löschung von Kinderpornographie funktioniert, wie es schon von Privatleuten beachtenswüdig vorexerziert wurde, dann brauchen sie sich auch nicht mehr um geheime Sperrlisten zu kümmern. Und wie, Herr Grund, sieht die Haftung denn genau aus, wenn jemand als Päderast in die Strafverfolgung geraten ist, wobei sich dann später herausstellen würde, dass er unschuldig ist ?

Manfred Grund
Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Security Forum

Man steckt den Kopf nicht in den Sand, sondern verpasst dem Bürger eine Augenbinde. Ich sehe darin keine wirklich sinnvolle Maßnahme, die wesentlich anders wäre. Vielleicht sollte ich das "Löschen von Kinderpornoseiten" als Patent anmelden, denn ich wüßte nicht, Herr Grund, dass es eine bessere Methode geben würde...

Vielen Dank, Herr Grund, für das kooperative Interview.
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CrashExit
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von CrashExit »

Was soll man jetzt dazu sagen?
Ist unsere Regierung so unflexibel, das sie mit aller Gewalt eine Sinnlose Technik anwenden möchte? Und dazu immer alles schön auf dem Dienstweg (BKA), damit man hinterher alles schwarz auf weiß hat, um zu sagen: "Hey, wir haben was dagegen getan." ?

Wenn man auf dem Arbeitsmarkt sich so unflexibel verhalten würde, wäre man ziemlich schnell seinen Job los.

Mehr fällt mir dazu Momentan nicht ein.

Gruß CrashExit
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thbrueck
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Hurra, ich konnte mal unzensiert fragen...

Beitrag von thbrueck »

...abgeordnetenwatch.de hat mich endlich mal fragen lassen und ich erhielt sogar Antwort:

http://www.abgeordnetenwatch.de/manfred ... ml#q192186
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Guten Tag Herr Grund,

aufgrund einer völlig falschen Diskussionsbasis, die durch die Frage von Herrn Hildebrand und Ihrer Antwort darauf entstanden ist, muss ich der Richtigkeit halber, diese Thematik wieder zumindest in einem Punkt zurecht rücken, da dementsprechend Ihre Antwort auch völlig anders ausfallen müßte.
Es wurde nach der Sperrung von IP- Adressen und den daraus entstehenden Folgen gefragt. Es ist aber so, dass niemals angedacht war, IP- Adressen zu sperren, es ging bei den Plänen von Bundesfamilienministerin U. von der Leyen lediglich um das sog. DNS Access Blocking. Es werden damit Domains bzw. Domainnamen auf eine Stopp- Schild Seite umgeleitet. Bei einer IP- Adresse würde diese Technik gar nicht funktionieren, man müßte eine IP- Sperre anders realisieren, was auch zugegebenermaßen effektiver wäre, aber auch etliche unschuldige Webauftritte blockieren würde. Daher formuliere ich die Frage nun im richtigen technischen Rahmen um: Ist Ihnen bewusst, dass durch die Umleitung von Internetseiten per DNS Access Blocking ggf. auch dutzende legaler Webseiten gesperrt werden? Wie soll das vermieden werden?

Wie stehen Sie zur geplanten Gesetzesänderung nun, nachdem nachgewiesen wurde, dass "Löschen" effektiver (auch im Ausland) ist als "Sperren" und die Zahlen und Statistiken, die von der Familienministerin verwendet wurden, jeglicher Substanz entbehren ? Quelle: netzpolitik.org
Wie erklären Sie sich, dass offensichtlich bei der Strafverfolgung im Falle von KiPo weniger effizient vorgegangen wird als bei sog. Phishing im Kreditwesen ? Quelle: http://www.pressmap.de

Wird dadurch nicht das ganze Vorhaben ad Absurdum geführt ?
Die Antwort von Manfred Grund (CDU) lautete:
vielen Dank für Ihre Frage, die ja seit Wochen so oder ähnlich hier und in andren Foren immer wieder gestellt wird. Obwohl selbstverständlich ein Erkenntnisprozess eingesetzt hat (dass die technische Umsetzung noch der Präzisierung bedarf), unterstütze ich das Vorhaben unserer Familienministerin, Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Die Unzugänglichkeit muss der erste Schritt sein, dem als zweiter eine Löschung folgen muss. Als dritter Schritt gehört die Bestrafung der Urheber sowie die strafrechtliche Verfolgung der Konsumenten der Angebote mit kinderpornografischen Inhalten dazu.

Mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages haben zur Thematik Ende Mai eine Öffentliche Anhörung abgehalten. Nahezu alle Sachverständigen erklärten: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.

Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Etwaige Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche (die mir bislang nicht bekannt sind) erteilt die Union eine harte und klare Absage.

Das access blocking ist nicht die einzige von Ministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen.
Wer alles aufmerksam verfolgt hat, wird feststellen, dass Herr Grund nicht auf alle Fragen geantwortet hat. Ich habe einige fragwürdige Aussagen farblich hervorgehoben, die irgendwie nicht der Realität entsprechen bzw. keine Antworten auf die gestellten Fragen darstellen...
...aber immerhin, wenigstens mal eine Antwort :roll:

Gruß,
Thomas
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thbrueck
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Brigitte Zypries (SPD)

Beitrag von thbrueck »

Brigitte Zypries (SPD) alias Miss Internetbrowser :lol:
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wie groß die Anzahl der Zugriffe auf Webseiten mit kinderpornographischen Inhalt ist, kann offenkundig niemand verlässlich sagen. Es existieren lediglich Schätzungen, die weit auseinander gehen und sich meines Erachtens vor allem dadurch auszeichnen, dass Ihnen oftmals eine tragfähige und nachvollziehbare Grundlage fehlt. Ich vermag deshalb auch die von Ihnen genannte Zahl von 450.000 weder zu bestätigen noch nachzuvollziehen.
Als Frau von der Leyen ihr Plädoyer gegen Kinderpornographie gehalten hatte, verkaufte sie die genannten Zahlen noch als Grundlagen für die geplanten Gesetzesänderung. Die Zahl von 450000 wurde dann in der Zwischenzeit kurzerhand mal auf 300000 relativiert. Offensichtlich ist das für Gesetzesänderungen kein Problem...
In Norwegen würden pro Tag etwa 18.000 Zugriffe blockiert, sagt der Polizist - von der Leyen rechnet das auf die deutsche Bevölkerungszahl hoch und kommt auf über 300.000 Kinderporno-Abrufe, die pro Tag verhindert werden könnten.
Quelle: Spiegel Online

Als dann schließlich bekannt wurde, dass die Zahlen auf reiner Spekualtion beruhten und aufgrund populistischer Meinungsmache in die Höhe frisiert wurden, kam die SPD- Fraktion ins Grübeln, ob sie dieses Gesetz noch so mittragen könnten. Mir scheint, Frau Zypries, sie führen eine Politik der "Fähnchen in den Wind" Strategie ?

Auf abgeordnetenwatch.de bleiben Sie, Frau Zypries viele Antworten zum Thema schuldig. Man darf gespannt sein, wie Sie in naher Zukunft darauf reagieren werden...
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thbrueck
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Und nun Fr. Dr. Krogmann

Beitrag von thbrueck »

Endlich mal eine positive Nachricht in der Thematik um Internetsperren. Meine Anfrage auf dem Portal abgeordnetenwatch.de ergab zumindest in der Frage um die Behandlung der Gelegenheitssurfer, die eine Stopp- Schild Seite unbeabsichtigt ansteuern, eine klare Aussage:
Guten Tag Frau Dr. Krogmann,

als IT- Fachmann kann ich bestätigen und nachweisen, dass die geplante Änderung des Telemediengesetzes in seiner ursprünglichen Form quasi keinerlei Effekt im Bezug auf die Bekämpfung von Kinderpornographie haben würde: http://www.ayin.at
Einzig sog. Zufallssurfer, die ohne Vorsatz und völlig unbeabsichtigt auf eine solche Stopp- Schild Seite gelangen würden, könnten präventiv davor geschützt werden, peinliche und kriminelle sexuelle Darstellungen zu Gesicht zu bekommen. Soweit würde ich sogar den Stopp- Schild Seiten noch zustimmen. Dass man aber dadurch gleich in den Verdacht gerät, ein Pädophiler zu sein und in einer geheimen Logdatei des BKA geführt wird, halte ich für rechtstaatlich verwerflich und undemokratisch. Dass durch diese Maßnahme keineswegs die Ursachen nur ansatzweise bekämpft werden, sondern nur per Sichtschutz vom Normalbürger abgeschottet werden, ist ebenfalls nachgewiesen worden. Welchen Sinn hat es, dass die normalen User das Elend der gepeinigten Kinder zwar nicht mehr sehen könnten, aber die eigentliche Kinderschändung
hinter einem virtuellen Vorhang munter weiter betrieben werden kann ? Wäre es nicht sinnvoller und allemal effektiver, Geld, Zeit und Manpower dort zu bündeln, wo es deutlich mehr bezwecken würde ? Wie werde ich entschädigt, wenn beispielsweise ich auf einer Stopp- Schild Seite landen würde und das BKA gegen mich ermitteln würde ? Wie will man denn den gesellschaftlichen und familiären Schaden ausgleichen, wenn unrechtmäßig Ermittlungen durchgeführt würden ? Wie wird ein Homepage- Betreiber entschädigt, der zu Unrecht auf einer Sperrliste des BKA landet ? Dass diese Dinge nicht auszuschließen sind, beweisen die Sperrlisten von Dänemark und Finnland, die nur zu einem Bruchteil Domains mit tatsächlich kinderpornographischen Inhalt aufweisen. Wie wollen Sie ernsthaft sicherstellen, dass das BKA 100% fehlerlos arbeiten wird ?
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für Ihre Beunruhigung habe ich Verständnis, versichere Ihnen aber, daß sie grundlos ist:

Niemand möchte Menschen, die per Zufall oder spam auf die Stopp-Seite kommen, kriminalisieren. Mir ist durchaus bewußt, dass dies für die Betroffenen katastrophale Folgen haben könnte. Wir haben diese Bedenken im Gesetzgebungsverfahren bereits berücksichtigt. Entsprechend meiner Forderung, die anfallenden Daten nicht zu speichern und hier auch keine Strafverfolgung vorzunehmen, sind wir auf einem guten Weg. Der Passus, der im Absatz 5 des Gesetzentwurfes auf Wunsch des Bundesjustizministeriums aufgenommen wurde, wird entsprechend geändert. Dies ist richtig, da das Ziel des Gesetzes die Prävention ist und bleibt.

Eine Logdatei des Bundeskriminalamts wird es nicht geben.

Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass die Zugangserschwerung eine flankierende Maßnahme ist. Im Kampf gegen die Kinderpornographie sollte auf kein Mittel verzichtet werden.

Im übrigen werden wir klarstellen, daß der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, so dass der Rechtsschutz, der gegen alle anderen behördlichen Handlungen gegeben ist, auch hier gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann
Eine Logdatei des Bundeskriminalamts wird es nicht geben. - Ich hoffe, dass Fr. Dr. Krogmann hierunter das gleiche versteht wie ich...
Unter diesem Aspekt wäre die Stopp- Seite ein reiner Sichtschutz, der temporär vorgeschaltet würde, bis die Ermittlungsbehörden die dahinter befindlichen kinderpornographischen Inhalte zur Löschung gebracht hätten.

(Anmerkung meinerseits: Ich bin überrascht und zugleich erfreut darüber, dass Fr. Dr. Krogmann auf meine Frage geantwortet hat, obwohl diese zuvor von abgeordnetenwatch.de zensiert wurde.)

Gruß,
Thomas
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CrashExit
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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von CrashExit »

Sieht nach einem kleinen Lichtblick aus. Bleibt abzuwarten wie sich das ganze noch entwickelt.


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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Beitrag von Tekpoint »

Vergesst auch nicht das bald Wahlen sind und sich einige nur ins ein schönes Licht rücken wollen. Wenn die im Dezember immer noch so gut davon reden dann sind es die die wirklich was machen wollen von Politikern.
Zuletzt geändert von Tekpoint am Mi 10. Jun 2009, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.

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