NachbarschaftsPost.com

Betrügereien in der virtuellen Welt
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thbrueck
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NachbarschaftsPost.com

Beitrag von thbrueck »

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Das ist die Startseite eines sog. "Abzocke- Angebotes", vor welchem auf etlichen Internetpräsenzen gewarnt wird. Zuvor bekommen Zielpersonen entsprechende Telefonanrufe mit diesem ominösem Freischaltcode. Wer da nicht gleich schon aufgelegt hat, muss schon ein ziemlich neugieriger und gleichzeitig naiver Mensch sein. (Sorry, aber diese Maschen sind hinlänglich bekannt)

Wer nun trotzdem die Internetseite www.nachbarschaftspost.com öffnet, hat immer noch nichts zu befürchten. Es gilt, wie sooft das Motto: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil". Es ist eigentlich deutlich zu lesen, dass dieses Angebot kostenpflichtig ist und eine Vertragsbindung nach sich zieht, wenn man nicht rechtzeitig vom Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Interessant dürften aber die AGB's sein:
Verantwortlich für „nachbarschaftspost“ ist Connection Enterprises Ltd, Suite 205, Main St, Road Town, Tortola, British Virgin Islands nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“ oder „nachbarschaftspost“.
Daraus geht hervor, dass der Firmensitz im Ausland ist und offensichtlich britischem Recht unterliegt. Die Geschäftsform Ltd. (Limited) stammt aus Großbritannien und hat sich wegen der EU- Öffnung auch in Deutschland durchsetzen können. Die Problematik daran ist, das EU- Recht höher bewertet wird als Deutsches Recht, aber die Geschäftsform Limited sehr mißbräuchlich verwendet werden kann. Im Gegensatz zur deutschen GmbH ist weder eine Kapitalrücklage notwendig, noch muss der entsprechende Unternehmer privat für die Limited haften. So ist es jedenfalls grob zu verstehen und wer näheres darüber wissen möchte, kann das hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengese ... 6nigreich)

Die Verflechtung geht noch weiter, denn ein Widerruf muss an folgende Adresse gerichtet werden:
Der Widerruf ist zu richten an:

Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter
Bahnhofstrasse 33
8620 Wetzikon
Schweiz

Telefax: 01805 / 05 32 03
Im Grunde hat man mit dieser Art der Kundenakquisition das Einschreiten der Regulierungsbehörde geschickt umgangen. Es bietet sich auch kein Anlass von Seiten der RegTP sich einzuschalten, da ja kein Mehrwertdienst mißbräuchlich verwendet wird. Hier besteht schlicht und ergreifend eine Gesetzeslücke, die durch die höhere Instanz der EU- Gesetzgebung entstanden ist.

Im übrigen denke ich, dass Leute, die auf diese offensichtliche Abzocke immer noch hereinfallen, noch nicht reif sind für das Medium Internet und sich diese Qualifikation erst erarbeiten sollten.

Gruß,
Thomas
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