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Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:29
von thbrueck
Oh je, Herr Abgeordneter Michael Hennrich (CDU), während Ihre Kolleginnen Frau Dr. Krogmann und Frau Noll (komme ich später noch dazu) inzwischen die Zeichen erkannt haben, strampeln Sie immer noch im Butterfass worin längst der Käse stinkt...
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In manchen Ländern allerdings bleibt dies leider fruchtlos.
Am 9. Juni 2009 dürfte auch auf dem letzten Stuhl im Plenarsaal bekannt sein, dass die meisten Server mit besagten Inhalten in Ländern zu finden sind, wo die Löschung sogar durch eine private Email an die Provider bzw. Hoster zeitnah durchgeführt wird. Im Übrigen wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mal ein solches Land namentlich benennen würden und am besten mit einem Beispiel belegen könnten, anstatt mit polemischen Äußerungen spekulative Behauptungen als Scheinargumente verkaufen zu wollen.
Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Diese Aussage am 9. Juni 2009 zu treffen, deutet entweder auf fehlende Kommunikation innerhalb der Regierung bzw. Fraktion hin oder auf ein gewisses Unvermögen, sich rechtzeitig über die aktuelle Sachlage zu informieren. Denn wenn man die Aussagen von Frau Dr. Krogmann nochmals ins Gedächtnis zurückruft, erklären Sie eigentlich komplett das Gegenteil:
Eine Logdatei des Bundeskriminalamts wird es nicht geben.
(O- Ton Frau Dr. Krogmann)
Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Deja Vu ? Ich glaube mich zu erinnern, genau diese Phrasen wörtlich schon einmal gelesen zu haben ? (Herr Grund ?) Traurig, mit ansehen zu müssen, dass jemand wie Sie, der sich offensichtlich nicht sonderlich tief in die Materie eingearbeitet hat, die Entscheidung darüber mittragen wird...

Ich erspare mir, auf Ihre weiteren Statements einzugehen, da es ansonsten noch peinlicher werden könnte...

Gruß,
Thomas

Re: Andreas Schmidt (CDU)

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 10:41
von thbrueck
Eine Frage auf abgeordnetenwatch.de von Herrn Wolfgang Schwarz lautete folgendermaßen:
(In der Hoffnung, dass Herr Schwarz nichts gegen den Abdruck seiner Frage hier hat ?)
"Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht."
"Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland."
Ähnliche Ergebnisse erzielte bereits im März der Verein CareChild.

Wie erklären Sie sich dass das BKA nicht schon längst wenigstens die Server in Deutschland vom Netz genommen hat? Unfähigkeit oder mangelnder Wille? Gibt es Gründe, die Sperrung von Inhalten dem Löschen vorzuziehen?
Halten Sie weiterhin Sperrlisten für die vordringlichste Maßnahme? Oder sollten zunächst einmal die Arbeitsabläufe im BKA verbessert werden, damit ein solches Versagen in Zukunft ausgeschlossen ist, bevor wir dieser Behörde weitere Eingriffe in Grundrechte (Informationsfreiheit) gestatten?
Bundestagsabgeordneter Andreas Schmidt (CDU) antwortet darauf:
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...uns geht es darum, die Rechte von Kindern zu schützen, die nach dem Mißbrauch auch noch das Opfer davon geworden sind, daß Bilder des Mißbrauchs weltweit getauscht werden.

Deshalb müssen Angebot und Tausch von Kinderpornographie erschwert werden. Dem Bundeskriminalamt mangelndes Engagement beim Kampf gegen Kinderpornographie vorzuwerfen, halte ich für abwegig.
Ach so, Herr Schmidt, das Angebot und der Tausch von Kinderpornographie muss erschwert werden und nicht verhindert - ist das so zu verstehen ? Dass das BKA in einigen Dingen rund um dieses Thema versagt hat, ist allein durch die o.g. Aktion des Arbeitskreises Zensur und von einer ähnlichen Aktion des Vereins CareChild nachhaltig bewiesen worden. Fragen Sie lieber nicht, was ich für abwegig halte!

Gruß,
Thomas

Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 12:02
von thbrueck
Manchmal gibt es auch in dieser Thematik auch was Positives zu berichten. Ministerin des Bundes, Frau Michaela Noll,
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hat nach ihrer Rede im Bundestag zum Thema Kinderpornographie/Internetsperren mit einer 2. Stellungnahme reagiert.
Download als PDF

Erfreulich ist, dass wenigstens einige Politiker sich die Bedenken und Kritiken der IT- Experten und die Ängste und Befürchtungen der Bürger zu Herzen nehmen.

Hier mal einige Auszüge:
So werde ich weiterhin darauf drängen, dass eine Nutzung erlangter personenbezogener Daten zur Strafverfolgung ausgeschlossen wird (vgl. Artikel 1 Nr. 1 Abs. 5 S. 2).
Dies deckt sich beinahe exakt mit der Aussage von Fr. Dr. Krogmann und steht im Widerspruch zur Aussage von Herrn Hennrich. Die Frage dabei wird sein, wie man die Verkehrsdaten, die ja unweigerlich anfallen werden, behandelt ?
Dieser Komplex, der nicht die Prävention, sondern die Strafverfolgung betrifft, wurde auf Wunsch des Bundesjustizministeriums in den Gesetzentwurf eingefügt. Dieses Begehren kann ich nicht befürworten und plädiere daher für die komplette Streichung dieses Absatzes.
Ich begrüße ausserordentlich diese Einsicht...
Des Weiteren möchte ich betonen, dass ich keine Ausweitung des Access-Blocking auf andere Inhalte als Kinderpornographie befürworte. In dieser Hinsicht fordere ich ebenfalls eine Klarstellung des Gesetzeswortlauts. Für die vielfach geäußerte Sorge vor einem „Zensur-Einfallstor“ habe ich Verständnis, auch ich wünsche keine solche Entwicklung.
Ich kann nur hoffen, dass die Verantwortlichen diese Wünsche erfüllen werden. Dahingehend habe ich auch Frau Noll schon prophezeit, dass bei richtig angewendeter Bekämpfung von Kinderpornographie die Sperrliste in ihrer Größe Platz auf einem Bierdeckel haben werde.
In diesem Zusammenhang stehe ich auch der Rechtsprechung ablehnend gegenüber, die eine Ausweitung der Provider-Haftung als sogenannte „Störerhaftung“ befürwortet.
Volle Zustimmung: (zur Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung)
Schwieriger ist es bei ausländischen Servern. Tatsächlich sollte es so sein, dass alle Länder kinderpornographische Internetseiten umgehend entdecken und löschen, so dass sich die Frage des Access-Blocking erst gar nicht stellt. Dies ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht immer umsetzbar. Erhält das Bundeskriminalamt Kenntnis von einer Seite, die kinderpornographische Inhalte enthält und auf einem ausländischen Server liegt, kann es nicht einfach in einen fremden Hoheitsbereich eingreifen. Es informiert aber selbstverständlich die zuständigen Stellen. Diesen obliegt es nun, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Dies alles benötigt Zeit. Diese Zeit fehlt u. U. dem Host-Provider, um rechtzeitig zu reagieren. Denn die kritischen Domains existieren meist nur kurz unter einem Namen. Daher lassen sich z. B. auch die Inhalte der wegen Kinderpornographie gesperrten Seiten nach der Sperrung nur schwer nachvollziehen. Hier bietet Access-Blocking eine praktikable Möglichkeit, sofort präventiv tätig zu werden. Erst recht betrifft dies Fälle, in denen sich Täter und Server in Ländern befinden, die kooperationsunwillig sind zw. in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist.
Hierin stimme ich der Ministerin allerdings nur bedingt zu. Es gab Aktionen, wo Privatpersonen sehr erfolgreich und zeitnah Löschungen von kinderpornographischen Inhalten im Ausland erreichen konnten. Daher fordere ich die Verantwortlichen für diese Gesätzesänderung auf, diese Maßnahme faktisch zu belegen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in dieser Frage Staaten kooperationsunwillig sein könnten. Ebenso wüßte ich gerne, in welchen Ländern Kinderpornographie als solche nicht strafbar ist ? Selbst wenn die Annahmen stimmen sollten, so wäre durch internationalen Druck (beispielsweise der EU und USA oder UN) sicherlich etwas zu bewegen. In wirtschaftlichen und politischen Bereichen scheut man sich auch nicht, Sanktionen zu verhängen, wenn Staaten nicht dem gängigen Weltbild entsprechen. Da allerdings die Infrastruktur des Internets maßgeblich von Staaten bestimmt wird, die den nötigen Gesetzen unterliegen und technische Maßnahmen überstaatlich einsetzen können, sehe ich den Einsatz von Access Blocking auf nationaler Ebene als absoluten "Notgroschen" an.

Auf juristische und psychologische Aspekte will und kann ich nicht eingehen, da mir dazu das nötige KnowHow fehlt.

Gruß,
Thomas

Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Verfasst: Mi 10. Jun 2009, 13:39
von thbrueck
Immer wieder outen sich nach wie vor Politiker auf abgeordnetenwatch.de durch wenig zeitgemäßen Informationsstand. So auch nun Hartmut Koschyk (CSU)
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...das geplante Gesetz zielt darauf ab, den Zugang von Deutschland aus auf kinderpornographische Seiten zu erschweren.
Also Herr Koschyk, Sie sollten eigentlich wissen, dass das Internet nicht mit geographischen Grenzlinien zu beschneiden ist. Ein DNS Access Blocking hat damit auch nichts zu tun.
Das Bundeskriminalamt verfügt über hervorragend ausgebildete Mitarbeiter...
Das mag wohl in Einzelfällen zutreffend sein, wenn es um IT- Kompetenz geht, doch irgendwie erkenne ich wie viele andere IT- Leute auch nicht die entsprechend effektive Arbeitsweise, wie sie von Privatleuten bei der Löschung von kinderpornographischen Inhalten vorexerziert wurde.
Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent. Sperrungen werden seit vielen Jahren in Ländern wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, oder der Schweiz durchgeführt. Erfahrungen in diesen Staaten zeigen, dass täglich zehntausende von Zugriffen auf kinderpornographische Angebote verhindert werden können. Ich bin überzeugt, dass mit dem geplanten Gesetz, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte entgegengewirkt werden kann.
Da hätten Sie lieber mal drauf verzichtet. Diese alten Hüte zieht nicht mal mehr Brigitte Zypries an. Sie lassen sich am besten mal auf den aktuellen Informationsstand bringen...

Gruß,
Thomas

FDP geht auf Kollisionskurs

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 10:45
von thbrueck
Letzte Woche hat die FDP- Fraktion einen Fragenkatalog (sog. "Kleine Anfrage") unter Federführung der Abgeordneten Christoph Waitz und Hans- Joachim Otto an die Bundesregierung herangetragen (http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06 ... perren.pdf)

Die Antworten auf die gestellten Fragen wirken erschreckend desinformiert und offenbaren, wie unvorbereitet man offensichtlich im Familien- , Wirtschafts- und Justizministerium Gesetze zusammenbasteln kann und darf. Hier mal auszugsweise einige Beispiele:

Frage 3:
In welchen Ländern werden die kinderpornographischen Inhalte ins Internet gestellt und wo stehen die Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet?
Antwort:
Webseiten mit nach deutschem Recht als kinderpornographisch einzustufeneden Inhalten werden nach Erkenntnissen des BKA fast ausschließlich über Server im Ausland bereit gestellt und dort bevorzugt in Staaten mit geringer Kontrollintensität oder aber dort, wo keine diesbezügliche Gesetzgebung existiert oder die entsprechenden Regelungen nicht konsequent durchgesetzt und überwacht werden...
Dass diese Antwort im Grunde keine Antwort ist, braucht man nicht weiter zu erläutern. Man weicht bewußt einer konkreten Antwort, also dem namentlichen Nennen von Ländern, aus. Wenn man daraus die Schlussfolgerung trifft, dass das BKA überhaupt nicht weiß, um welche Länder es sich nachweislich handelt, fehlt nach gesundem Menschenverstand jegliche Grundlage, auf dieser Basis ein Gesetz zu konstruieren.

Frage 4:
In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang noch nicht unter Strafe?
Antwort:
Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. Gewisse(vorsichtige) Schlüsse können aber...gezogen werden...
Man weiß zwar nichts, aber man vermutet was :oops:

Frage 6:
Wie viele Server, auf denen sich kinderpornographische Inhalte befinden, stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort:
Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 dargestellt, verfügt die Bundesregierung nicht über rechtsvergleichende Studien zur Strafbarkeit von Kinderpornographie in anderen Ländern. Sie hat daher auch keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.
Wenn Ahnungslosigkeit eine Krankheit wäre, könnte man in Regierungskreisen eine Pandemie ausrufen...

Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:03
von Tekpoint
Mal ne Frage gibt es ein Seite von der Polizei wenn man mal auf eine solche Seite gelangen sollte das man sich da hinwenden kann, so gesagt den Link hinschicken könnte das sie sich drum kümmern oder Seite sperren können? Auch andre Seiten wie Rechts oder anderes illegal.

Wäre mal interessant zu wissen ob es sowas gibt.

Miss Browser will es nicht begreifen

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 15:34
von thbrueck
Auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) diskutiert fleißig mit.
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Auf eine Frage zur Wirksamkeit von Internetsperren bei abgeordnetenwatch.de antwortete Miss Browser folgendermaßen:
zur Frage der Wirksamkeit von sogenannten DNS-Sperren liegen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung auch andere als die von Ihnen dargestellten Erfahrungen vor. Insbesondere aus den skandinavischen Ländern wurde gegenüber dem BKA von Erfolgen beim Einsatz dieses Verfahrens berichtet...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Uli Hoeneß die 1:5 Niederlage des FC Bayern München beim VfL Wolfsburg in der letzten Saison als Erfolg titulieren würde, weil das erzielte Gegentor die Meisterschaft nicht so sehr in die Ferne rückte als hätte man gar kein Tor erzielt. Schönreden scheint eine Kunst zu sein, die Politiker gerne für sich beanspruchen...
Ich vermag daher nicht zu erkennen, dass diese Maßnahmen "offensichtlich unwirksam und ungeeignet sind". Allgemein und unabhängig davon lässt sich aber die Intention Ihrer Frage natürlich nur bestätigen, dass Maßnahmen, die "offensichtlich unwirksam und ungeeignet sind", nicht verhältnismäßig sind.
Minus mal Minus gibt Plus oder so ähnlich ?
Einem Risiko setzen sich Internetnutzer immer aus, wenn sie einfach irgendwelche Seiten aufrufen, von denen aus "Zugriffe auf gesperrte Seiten ... unabsichtlich und unbemerkt erfolgen, z. B. durch Schadsoftware, Links aus Spam-E-Mails oder Weiterleitungen". Das ist aber nicht Folge des geplanten Gesetzes. Glauben Sie mir, ich bin viel im Internet unterwegs, aber mir ist so etwas noch nicht passiert. Denn auch im Internet sollte die normale Vorsicht gelten. Und die sagt mir unter anderem, dass Links aus Spam-E-Mails nicht aufgerufen werden sollten, und sei es nur zum Schutz vor Viren und dergleichen.
Na wenn Miss Browser "herself" uns belehrt, wie ein Computer, ein Browser und das Internet schlechthin funktioniert, was kann man dagegen noch ausrichten. Es hat schon seine Vorteile, wenn man offline auf dem Desktop umhersurft. Ein Eigentor ist auch ein Gegentor...

@Tekpoint , ich kann dir nur empfehlen, deine Frage an den Abgeordneten deines Wahlkreises zu richten oder auch an einen anderen Parlamentarier. abgeordnetenwatch.de macht's möglich! Die Antwort könntest du dann hier veröffentlichen...

Gruß,
Thomas

Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 16:43
von EnnoK
Tekpoint hat geschrieben:Mal ne Frage gibt es ein Seite von der Polizei wenn man mal auf eine solche Seite gelangen sollte das man sich da hinwenden kann, so gesagt den Link hinschicken könnte das sie sich drum kümmern oder Seite sperren können? Auch andre Seiten wie Rechts oder anderes illegal.

Wäre mal interessant zu wissen ob es sowas gibt.
Da solche Seiten einen Straftatbestand erfüllen kann man sich an jede Polizeidienststelle wenden.
Seit längerem ist vor allem die Polizei in Bayern auf Internetstraftaten spezialisiert.
http://www.polizei.bayern.de/kriminalit ... x.html/329

Re: Gesetz gegen Kinderpornographie

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 18:15
von Tekpoint
@thbrueck und EnnoK: Danke für eure Links sind beide sehr gut und schön zuhören das auch die Polizei mit dem Internet auseinander setzt die Straftaten finden ja nicht nur auf der Straße statt.

Es ist noch lange kein Gras darüber gewachsen...

Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 10:58
von thbrueck
Das sog. Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) ist seit dem 18.06.2009 verabschiedet. Die hohe Politik widmet sich inzwischen wieder wichtigeren Dingen (Quelle- Insolvenz, Abwrackprämie, Bad Banks...) und der brave Bürger beschäftigt sich medial mit dem Tod von Michael Jackson, dem Beginn der neuen Bundesliga- Saison und freut sich, dass Knuddel- Bär Knut im Berliner Zoo bleibt.

Zur Vollständigkeit haber hier noch die abschließende Bundestagsdebatte:







Natürlich darf die Rede von Jörg Tauss (ehem. SPD Abgeordneter, jetzt Pirat) nicht fehlen:


Die Politiker, insbesondere die der Regierungskoalition haben leichtes Spiel mit dem politisch teilweise völlig verblödeten Volk, welches nicht erkennt (erkennen will), wie schamlos die Politelite Lügenmärchen am Fließband produziert.

Zur Zeit beschäftigt sich unser Bundespräsident Horst Köhler sehr intensiv mit Kasachstan. Das ist das Land, wo Borat wohnt, jedenfalls wenn man dies durch die mediale Brille des gleichnamigen Kinofilmes betrachtet, der dieses Land recht skurril erscheinen läßt.
Dummerweise taucht Kasachstan auch in einer Argumentation von Familienpolitikerin Dr. Martina Krogmann
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auf:
Uns geht es um die pornographischen Inhalte in Ländern in denen Kinderpornographie eben nicht geächtet ist und auch nicht konsequent bestraft wird und deshalb auch nicht gelöscht wird. [...] weil wir eben für Dinge, die auf einem Server beispielsweise in Kasachstan liegen, da haben wir keinen Zugriff drauf.
Quelle: Radio Eins RBB (wurde leider aus unverständlichen Gründen entfernt, um nicht zensiert sagen zu wollen)
Das kann man durchaus so interpretieren, dass in Kasachstan Kinderpornographie nicht illegal sei...

Jörg-Olaf Schäfers machte sich die Mühe und kontaktierte Adilbek Alzhanov, den Gesandten der kasachischen Botschaft in Berlin, und fragte nach, wie die Regularien bezüglich Kinderpornographie in Kasachstan aussehen. Als Antwort erhielt er die Mitteilung, dass selbstverständlich auch in Kasachstan Kinderpornographie illegal sei, Herr Alzhanov übersetzte die entsprechenden Gesetzestexte und übersandte diese, wie auf Netzpolitik.org nachzulesen ist.
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30674/1.html

Offensichtlich hat die Familienpolitikerin wieder phantasiert, aber das darf man ja in dieser Position und sogar öffentlich, um die eigene Meinung zum Volkeswillen zu machen...

Das war nur ein Beispiel von vielen.
Auf Zensursula's Liste der 95 Schurkenstaaten tauchen noch andere Staaten auf, die keine Gesetze gegen Kinderpornographie besitzen und deshalb diese Taten dort auch nicht strafrechtlich verfolgt würden.
Wenigstens kann Zensursula in diesem Fall auf eine Studie zurückgreifen, die dies "belegt". Es handelt sich um eine Studie des Center for Missing and Exploited Children (ICMEC) aus dem Jahr 2006, in der Forscher die Rechtslage in 184 Interpol angeschlossenen Ländern untersuchten. Bei 95 Staaten konnte man keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornographie feststellen, was die Verantwortlichen der Studie dazu veranlasste, zu behaupten, diese Staaten würden demnach Kinderpornographie tollerieren. Das nenne ich mal fachlich fundiert und unglaublich seriös :roll:

Das nahm sich nun ein beherrzter IT- Fachmann zur Brust und recherchierte auf eigene Faust: http://www.dlandau.de/pornoillegal.html

Dass in der islamischen Religion Pornographie grundsätzlich ein Tabuthema darstellt, scheint bei der o.g. Studie niemand wirklich interessiert zu haben, folglich tauchen auch viele islamische Staaten unter den sog. "Schurkenstaaten" auf. Wenn also Pornographie, die bei uns weitgehend legal zu betrachten ist, schon strafrechtlich in diesen Ländern verfolgt wird, kann man sich doch kaum wirklich vorstellen, dass ausgerechnet Kinderpornographie erlaubt sei oder verfolge ich damit eine falsche Logik ?

Was dem Fass den Boden ausschlägt, ist die Antwort eines Sprechers des Familienministeriums, als man diese Behörde mit den Nachforschungen von Dirk Landau konfrontierte: "Die Daten und Fakten seien sehr interessant, aber nicht wissenschaftlich hinterlegt"

Ich fasse mal zusammen:
Eine veraltete Studie wird hinterfragt und es wird festgestellt, dass die Ergebnisse nicht korrekt sind. Diese Hinterfragung wird dann anschaulich dargestellt und begründet sowie mit nachvollziehbaren Recherchen belegt. Weil dies aber nicht von speziell für geeignet qualifizierten Leuten (aus Sicht der Bürokratie) durchgeführt wurde, zählt das Ergebnis irgendwie nicht. Weil aber eine veraltete Studie von vermeintlichen Fachleuten durchgeführt wurde, wenn sie auch nachweislich falsch ist, besitzt diese die volle Anerkennung. Was war nochmal gleich die Definition des Begiffes Paradox ? :roll:

Abschließend läßt Volker Pispers die Sache in satirischer Form Revue passieren, besser könnte man es in 2 Minuten kaum ausdrücken: