So, ich habe einen Plan: ich werde bis zur Bundestagswahl auf vielen Wahlveranstaltungen der großen Koalition die Leute nerven. Folgenden Text habe ich mir grad als Grundlage erarbeitet:
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Am 9.November 2007 hat die große Koalition eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Es ist 6 Monate zurückverfolgbar wer mit wem per E-Mail, Telefon, Handy kommuniziert hat, welcher Anschluss welche Internetseiten (IP) besucht hat. Das wurde unter dem Vorwand eingeführt Terroristen ausfindig zu machen.
Am 21. Dezember 2007 wurde die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (§113 TKG, §100g STPO) verabschiedet, als Umsetzung einer EU-Richtlinie, jedoch deutlich über das von der EU geforderte Mindestmaß hinaus.
Gegen beide Gesetzesänderungen wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt, unter anderem wegen Eingriffen in das Grundgesetz. (Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1, Art 10, 12, 19 Abs2, 103 GG)
Am 18. Juni 2009 wurde nun beschlossen eine Zensurinfrastruktur aufzubauen; unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. Das abenteuerliche Zustandekommen des Gesetzes mit unbelegbaren Zahlen und unsachgemäßer Polemik lasse ich nun mal dahingestellt. Obwohl ständig beteuert wurde, das durch dieses Gesetz nur Aufrufe von Darstellungen des Kindesmissbrauchs blockiert werden sollen wurden schon Rufe nach Erweiterung des Gesetzes laut (wie von den Gegnern befürchtet). Das laut dem Gesetz ein Besuch der Stoppschildseite nicht registriert bzw. ausgewertet werden soll konterkariert die Vorratsdatenspeicherung. Auch hier wurde schon eine Verfassungsbeschwerde angekündigt und wird derzeit ausgearbeitet.
Was hindert nun Gerichte daran auf Grundlage der dann bereits vorhandenen Infrastruktur weitere Internetseiten sperren zu lassen? Bisherige Gerichtsurteile zu zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen führten aufgrund mangelnder Infrastruktur und Nachvollziehbarkeit selten zu Sperrungen sondern eher nur zum löschen beanstandeter Passagen. Es sind in einzelnen Verfahren auch Sperrungen erfolgt, die in nächster Instanz aufgehoben wurden, auch weil es sich offensichtlich um Rufmordkampagnen gehandelt hatte. Nun wird ein Sperren ohne Gerichtsverfahren möglich, sondern nur auf Anweisung eines Staatsanwalts/Richters eine bestimmte Seite auf die vorhandene Sperrliste zu setzen, ohne den betroffenen Seiteninhaber zu informieren. Ein böswilliger Eintrag in einem Gästebuch kann dann bereits zur Sperrung einer Internetseite führen.
Darüber hinaus hat der Bundestag am 18.Juni 2009 auch die Überwachung der Internetkommunikation mit Behörden / staatlichen Einrichtungen beschlossen.
Alle diese Gesetze stehen auch im Widerspruch zur Datensparsamkeit (§3a BDSG).
Meine Fragen an Sie als Wahlkampfwerber:
Wie vertreten Sie diese Eingriffe in die Grundrechte besonders gegenüber Ihren jungen Wählern, die mit dem Internet aufgewachsen sind?
Warum sollten Internetnutzer weiterhin Ihre Partei wählen?
Nur CDU: Wurde und wird in Ihrer Partei darüber debattiert?
Nur SPD: Sind Sie damit einverstanden, wie die Parteiführung über Anfragen aus der Parteibasis hinweggegangen ist ("ist nicht im medialen Interesse")? Wie erklären Sie diesen Sachverhalt Ihren Wählern?
Wie stehen Sie persönlich zum Internet? Nutzen Sie es regelmässig?
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Mal schauen wie da einige reagieren, wenn sie merken, daß Politik durchaus auch kritisch beobachtet wird. Gleich morgen früh ist eine CDU-Veranstaltung in meiner Nähe