In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle großen Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Aus präventiven Gründen wird den Nutzern, die eine gesperrte Seite aufrufen, über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot gesperrt wird. Entschließt sich der Nutzer dann, diese Sperre zu umgehen, weil er der Bilder unbedingt habhaft werden will, entwickelt er kriminelle Energie. Zudem kann er hinterher nicht behaupten, er hätte die Bilder nur zufällig, wenn nicht gar versehentlich angeklickt. Ich bin mir sicher, dass diese Wege im Netz nachvollziehbar sind.
Nein Herr Ruprecht Polenz (CDU), damit liegen Sie gründlich falsch. Sie glauben ernsthaft, dass ein sog. Pädokrimineller zunächst bewußt eine Stopp- Schild Seite ansurft, selbst wenn er diese nicht bereits vorher als solche identifiziert hätte und dann sich eine Möglichkeit der Umgehung ausdenkt ? Der Stopp- Schild Server loggt jeden Zugriff und macht somit jeden zum potentiellen Päderasten. Nach Ihrer These wäre das die Bestätigung der Befürchtung der Petitionsunterzeichner, dass jedem geloggtem User eine Strafverfolgung droht. Denn nur dann kann anhand einer Beschlagnahmung der entsprechenden Hardware mit Abgleich der Logdatei festgestellt werden, ob der Verdächtige nun schuldig oder unschuldig ist. Die Strafverfolgung muss also eingeleitet worden sein und eine Beweisführung allein anhand der Logdatei ist nicht möglich. Wurde das Stopp- Schild im ungünstigsten Fall bereits umgangen, also der wirkliche Pädokriminelle hat von vorne herein einen wirkungsvollen Umgehungsmechanismus gewählt (was ja wohl nach der öffentlichen Diskussion zu erwarten ist) so sind für das BKA im Netz keine Wege nachvollziehbar. Einzig und allein die Auswertung der Hardware des Verdächtigen kann Aufschluss darüber geben, sofern man überhaupt davon ausgehen kann, die richtige Hardware zu bekommen.
Lieber Herr Polenz, Sie sind Jurist und sollten es dabei belassen und nicht versuchen, Fragen mit technischem Hintergrund ausweichlich zu beantworten, wovon Sie offensichtlich nichts verstehen. Ihre Antwort zeigt dies überdeutlich und ist sicherlich stellvertretend für die gesamte Regierungskoalition zu betrachten.Ihren Hinweis auf die alternativen DNS-Server sehe ich vor allem als Hinweis darauf, wie wichtig es ist, tatsächlich alle technischen Möglichkeiten und deren Anbieter einzubeziehen, wenn es um die Eindämmung der Verbreitung - und möglichst der Herstellung - von Kinderpornographie geht. Nach wie vor bin ich Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen sehr dankbar, dass sie dieses Thema jetzt so entschlossen angepackt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz